Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Zach:
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Zach Aufgrund des Bauarbeitenkoordinatinsgesetzes, BGBl. Nr. 37/1999, weisen wir darauf hin, dass durch den Bauherren ein Planungs-, sowie ein Baustellenkoordinator zu bestellen ist.
1. Allgemeines
1.1 Wir schließen Verträge ausschließlich unter Geltung unserer Geschäftsbedingungen ab. Für den Fall der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit der Geltung unserer AGB einverstanden. AGB des Kunden sind für uns nicht verbindlich, eines besonderen Widerspruches dazu bedarf es nicht.
1.2 Unsere AGB gelten auch für alle Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert schriftlich oder mündlich vereinbart oder einem Auftrag bzw. einer Auftragsbestätigung zugrundegelegt werden.
1.3 Mündliche Vereinbarungen vor oder nach Abschluß des Vertrages mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
1.4 Ergänzend zu diesen AGB gelten die einschlägigen ÖNORMEN, für Bauspengler-, Dachdecker-, Fassaden-, und Flachdacharbeiten in gültiger Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, soferne diese nicht aufgrund von Hinweisen unsererseits bzw. baulichen Gegebenheiten unanwendbar sind . In diesem Fall können jedoch keine wie auch immer gearteten Ansprüche geltend gemacht werden. ( Bsp.: Höhe v. Hochzügen b. Terassentüren oder ausreichende Schnee- bzw. Windsicherungsmaßnahmen.) Danach das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.
2. Preise und Angebote
2.1 Die zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Preise sind Einheitspreise, sofern keine Berechnungsart nach Pauschalpreisen vereinbart wurde.
2.2 Grundlage der Einheitspreise bildet unser Angebot. Die darin angegebenen Mengen stellen jedoch nur einen unverbindlichen Richtwert dar. Die Abrechnung erfolgt nach genauem Aufmaß.
2.3 Beauftragt uns der Kunde mündlich oder schriftlich zusätzlich mit der Durchführung von Leistungen, sind diese nach dem tatsächlichen Aufwand, das heißt nach Regiepreisen zu vergüten.
2.4 Ändert der Kunde seinen erteilten Auftrag ab und entstehen dadurch Mehrleistungen oder Kosten, werden diese nach tatsächlichem Aufwand verrechnet und sind vom Kunden zu bezahlen.
2.5 Bei Abrechnung unserer Leistungen in Regie, werden diese nach tatsächlichen Material- und Arbeitsaufwand abgerechnet. Die angefallenen Arbeitsstunden verstehen sich einschließlich sämtlicher Weg- und Rüstzeiten. Dies gilt auch für erteilte Aufträge ohne vorherige Angebotslegung.
2.6 An die in unserem Angebot ausgewiesenen Preise sind wir 3 Wochen ab Datum des Angebots gebunden. Erteilt der Kunde uns den Auftrag, gelten die Angebotspreise als Festpreise, sofern nicht die Werkleistung aufgrund Umstände, die dem Kunden zuzurechnen sind, erst später als 3 Monate nach dem von uns zugesagten Beendigungstermin fertiggestellt werden kann.
Treten danach Umstände ein, die zur Erhöhung unserer Preise führen, sind wir berechtigt, dem Kunden ab diesem Zeitpunkt die zu erbringenden Leistungen entsprechend den höheren Preisen abzurechnen.
2.7 Die von uns angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe.
2.8 Der Kunde hat uns, sofern wir dies verlangen, eine Bankgarantie in Höhe der Brutto-Auftragssumme zu übergeben.
2.9 Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden Dies gilt auch für zumutbare Lieferfristüberschreitungen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Wir sind berechtigt, während der Ausführung der beauftragten Leistungen - mittels Teilrechnungen oder nach dem vereinbarten Zahlungsplan - Teilzahlungen vom Kunden zu verlangen.
3.2 Soferne nichts anderes vereinbart ist, sind die von uns gelegten Rechnungen binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Werden Zahlungen vom Kunden nicht fristgerecht geleistet, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat. sowie pro Mahnschreiben € 20,-- zu verlangen.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
4.1 Bestehen Ausführungsmängel an dem von uns hergestellten Werk, sind wir verpflichtet, entweder den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben oder eine angemessene Minderung des Werklohnes vorzunehmen.
4.2 Bestehen Mängel zu Recht, ist der Kunde nicht berechtigt, den gesamten Werklohn zurückzubehalten, sondern nur einen angemessenen, dem Umfang des Mangels entsprechenden Teilbetrag.
4.3 Eine Reklamation des Kunden verändert den Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung nicht.
4.4 Offensichtliche Mängel sind uns sofort, jedenfalls binnen 14 Tagen bekannt zu geben.
4.5 Die Gewährleistungsfrist für die von uns erbrachten Leistungen beträgt 3 Jahre.
4.6 Der Ersatz von mittelbaren Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
4.7 Der Kunde haftet selbst für Mängel, die von ihm oder den von ihm beigestellten Personen zur Unterstützung bei der Erbringung der uns beauftragten Leistungen verursacht werden.
4.8 Für Sach- und Personenschäden, die vom Kunden selbst oder von den beigestellten Personen verursacht werden, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
4.9 Verletzt der Kunde seine ihn treffende Verpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz, übernehmen wir keine Haftung für diese Verletzung.
Weiters haften wir für diesen Fall nicht für Sach- oder Personenschäden, die aus einer Verletzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes entstanden sind.
4.10 Die von uns angebotenen Schneeschutzmaßnahmen errechnen sich aus der örtlich genormten Schneelast und den diesbezüglich vorgeschriebenen Schneeschutzmaßnahmen. Sollte Ihrerseits eine Änderung der hier angebotenen Schneeschutzvorrichtungen beauftragt bzw. gewünscht werden, so übernehmen wir keine Haftung für dadurch auftretende Schäden aller Art.
5. Sonstiges
5.1 Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder aufeinanderfolgend tätig sind, einen Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes, BGBl. 37/1999, zu bestellen.
5.2 Der Kunde hat Zufahrtsstraßen, Lagerungsmöglichkeiten, notwendige Arbeitsflächen, Wasser- und Stromanschlüsse und dergleichen, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, unentgeltlich beizustellen. Weiters verpflichtet sich der Kunde Gegenstände und Pflanzen, welche sich im unmittelbareren Arbeitsbereich befinden zu entfernen bzw. ausreichend vor Beschädigung zu schützen. Sollte dies nicht möglich sein, so hat er uns davon zu informieren und in Zusammenarbeit mit uns für einen einvernehmlichen Zustand zu sorgen.
5.3 Sämtliche von uns gelieferten Materialien wie auch die geleistete Arbeit bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6. Gerichtsstand
6.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus einem zwischen dem Kunden und uns abgeschlossenen Vertrag wird die Zuständigkeit des für Kremsmünster örtlich in Betracht kommenden Gerichtes vereinbart.
6.2 Für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns wird ausschließlich die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes vereinbart.